Auslagenpauschale, Abschleppkosten, Standgeld: Was Ihnen zusteht
Die Auslagenpauschale erstattet ohne Einzelnachweis unfallbedingte Nebenkosten; Abschleppkosten, Standgeld und An-/Abmeldekosten werden dagegen nur gegen Beleg ersetzt, solange Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben.
Gilt das für Sie? Vier Positionen, unterschiedliche Regeln
Anders als bei Reparaturkosten läuft die Unterscheidung hier nicht über „repariert oder fiktiv“, sondern über die Art der Position.
Auslagenpauschale
Sie steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren lassen, und ohne Einzelbelege — Besonderheit des Massengeschäfts Verkehrsunfall (BGH VI ZR 37/11, 08.05.2012).
Abschleppkosten, Standgeld, An- und Abmeldekosten
Das sind tatsächliche Fremdkosten Dritter. Eine fiktive Berechnung wie bei Reparaturkosten gibt es hier nicht: Sie belegen, was tatsächlich angefallen ist. Nicht einstehen müssen Sie für eine Verzögerung, die Sie nicht beeinflussen konnten — die Gerichte übertragen den Werkstattrisiko-Gedanken auf diese Positionen (vgl. BGH VI ZR 38/22, 16.01.2024; LG Hannover 11 S 56/10 zum Abwicklungsrisiko bei Standgeld).
Kaskofall
Fahren Sie über Ihre Kaskoversicherung ab, gelten die Bergungs- und Abschleppkosten-Regeln Ihrer AKB. Diese begrenzen die Erstattung häufig auf einen vertraglich genannten Betrag. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie sich auf die Haftpflichtgrundsätze dieser Seite verlassen.
Nach einem Unfall entstehen fast immer kleine Nebenkosten: Abschleppen, Abstellen bis zur Begutachtung oder Verwertung, Telefonate und Fahrten, bei einem Totalschaden zusätzlich die An- und Abmeldung des Ersatzfahrzeugs. Versicherer kürzen diese Positionen häufig als „zu hoch“ oder „nicht mehr zurechenbar“. Wie belastbar das ist, hängt von der jeweiligen Position ab.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale, und muss ich Belege sammeln?
Nein. Das ist gerade ihr Zweck: ein pauschalierter Ersatz ohne Einzelnachweis von Telefon-, Porto- und Fahrtkosten. Nach überwiegender Rechtsprechung stehen Ihnen 25 Euro zu, im Bezirk des Kammergerichts Berlin sprechen die Gerichte 20 Euro zu.
Wer trägt das Risiko einer Verzögerung bei Abschleppen und Standgeld?
Der Schädiger, soweit die Kosten tatsächlich angefallen sind. Abschleppen in eine weiter entfernte Vertrauenswerkstatt ist nicht automatisch pflichtwidrig, solange ein Totalschaden ex ante nicht erkennbar war, eine langjährige Vertrauensbeziehung bestand und die Mehrkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Schadenhöhe stehen. Das OLG Frankfurt billigt einen weiten Transport zum Wohnort als ex ante wirtschaftlichste Lösung (14 U 124/24); das AG Rosenheim erkennt Mehrkosten bei hohen Reparaturkosten und langjähriger Vertrauensbeziehung an (8 C 90/17).
Ehrlich bleibt festzuhalten: Nicht jede Standzeit ist unbegrenzt erstattungsfähig. Mehrere Gerichte deckeln Standgeld auf eine vergleichbare gewerbliche Abstellmöglichkeit oder den Restwert; bei Elektrofahrzeugen gilt der teurere Quarantänesatz nur kurz.
Auch bekannt als
- Auslagenpauschale
- Kostenpauschale
- Unkostenpauschale
- allgemeine Schadenspauschale
- Standgeld
- Standkosten
- Verwahrkosten
- Unterstellkosten
- Ab- und Ummeldekosten
- Zulassungskosten Ersatzfahrzeug
Die Zahlen
| Wert | Bedeutung | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| 25 Euro | Auslagenpauschale, Regelfall | OLG Celle 14 U 152/20; OLG Saarbrücken 4 U 61/13 | Belege 2014–2021, seit über zehn Jahren unverändert |
| 20 Euro | Auslagenpauschale im KG-Bezirk Berlin | KG Berlin 12 U 264/04; KG 22 U 224/06 | seit 2005 unverändert |
| 64 € / 16 € netto | Standkosten E-/Hybridfahrzeug: Quarantänestellplatz nur die ersten fünf Tage, danach niedrigerer Satz | LG Koblenz 14 O 169/24 | 04.05.2026 |
| 27 Tage | Standzeit voll zulasten des Versicherers, weil dessen Restwertbörse so lange brauchte | AG Aue-Bad Schlema 3 C 241/23 | 28.02.2024 |
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Abschleppkosten, netto — gefordert / gezahlt | 245,00 € / 245,00 € |
| Standgeld, 12 Tage à 15,00 € — gefordert / gezahlt | 180,00 € / 75,00 € (nur 5 Tage anerkannt) |
| Auslagenpauschale — gefordert / gezahlt | 25,00 € / 20,00 € |
| An- und Abmeldung Ersatzfahrzeug — gefordert / gezahlt | 55,00 € / 0,00 € (gestrichen) |
| Summe — gefordert / gezahlt | 505,00 € / 340,00 € |
Ergebnis: 165,00 € Differenz. Die Versicherung hat drei von vier Positionen gekürzt oder gestrichen. Für das Standgeld kommt es darauf an, wer die Verzögerung bei der Abholung zu vertreten hat — nicht auf einen pauschalen Höchstsatz.
Was die Versicherung typischerweise schreibt
Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.
„Standkosten erstatten wir nur bis zum ersten Abholversuch unseres Aufkäufers. Was danach an Standgebühren anfällt, liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.“
„Sie hätten das Fahrzeug zu einem günstigeren Abstellplatz umsetzen lassen müssen.“
„Bei einem offensichtlichen Totalschaden war das Verbringen in die weiter entfernte Vertrauenswerkstatt nicht erforderlich.“
„Die allgemeine Kostenpauschale setzen wir mit 20,00 € an; ein höherer Satz ist nicht mehr zeitgemäß.“
„An- und Abmeldekosten für ein Ersatzfahrzeug sind Ihre eigene Angelegenheit und keine Unfallfolge.“
Was Sie darauf erwidern können
Wenn die Auslagenpauschale gekürzt wurde
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben die Auslagenpauschale auf … Euro gekürzt. Nach überwiegender Rechtsprechung steht eine Pauschale von 25 Euro zu, ohne Einzelnachweis. Ich bitte um Nachzahlung der Differenz bis zum …
Wenn Standgeld oder Abschleppkosten gekürzt wurden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Kürzung der Standkosten/Abschleppkosten in Höhe von … Euro: Auf den Abholzeitpunkt durch den von Ihnen benannten Aufkäufer hatte ich keinen Einfluss. Diese Verzögerung geht nach der Rechtsprechung zu Ihren Lasten. Die Standgebühren bis zur tatsächlichen Abholung am … sind daher vollständig zu erstatten. Ich bitte um Ausgleich bis zum …
Die Versicherung sagt, Sie hätten näher oder günstiger abschleppen lassen müssen — so prüfen Sie das
Abschleppen in eine weiter entfernte Vertrauenswerkstatt ist nicht automatisch pflichtwidrig:
- War im Entscheidungszeitpunkt ex ante ein Totalschaden erkennbar — oder erst im Nachhinein?
- Bestand eine langjährige Vertrauensbeziehung zur weiter entfernten Werkstatt?
- Stehen die Mehrkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Schadenhöhe?
- War der Transport ex ante die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, etwa weil ein Verbleib am Unfallort teurer gewesen wäre?
Das OLG Frankfurt billigt einen weiten Transport zum Wohnort als ex ante wirtschaftlichste Lösung (14 U 124/24); das AG Rosenheim erkennt Mehrkosten bei hohen Reparaturkosten und langjähriger Vertrauensbeziehung an (8 C 90/17).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beanstanden, dass mein Fahrzeug in die … km entfernte Werkstatt … abgeschleppt wurde. Diese Werkstatt repariert meine Fahrzeuge seit … Jahren, ein Totalschaden war ex ante nicht erkennbar, und der Transport war wirtschaftlich vertretbar. Ich halte die Abschleppkosten für erstattungsfähig.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.
Was der Versicherer als Nächstes tut
- Er zahlt nach, wenn Sie die Verzögerung dokumentieren und nicht selbst zu vertreten haben.
- Er verlangt einen Nachweis des Abholzeitpunkts.
- Er beruft sich auf eine günstigere Abstellmöglichkeit. Dazu unten der eigene Abschnitt.
- Er bleibt bei der Kürzung, gerade bei der Auslagenpauschale, wo Beträge klein und selten gerichtlich geklärt sind.
Wo Sie diese Positionen finden: Die Auslagenpauschale steht nicht im Gutachten, sondern wird direkt gegenüber der Versicherung geltend gemacht. Abschleppkosten/Standgeld finden sich, wenn erfasst, unter „Nebenkosten“; sonst reichen Sie die Originalbelege direkt ein. Für An- und Abmeldung zählt die Rechnung der Zulassungsstelle.
Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet Verzugszinsen. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).
Rechtsprechung
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 37/11 | 08.05.2012 | Pauschaler Auslagenersatz ohne Einzelnachweis, Besonderheit des Massengeschäfts Verkehrsunfall. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.05.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+37%2F11 |
| OLG Celle | 14 U 152/20 | 16.06.2021 | 25,00 € im OLG-Bezirk Celle üblich, keine Absenkung wegen gesunkener Kommunikationskosten. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Celle&Datum=16.06.2021&Aktenzeichen=14+U+152%2F20 |
| OLG Saarbrücken | 4 U 61/13 | 08.05.2014 | Unkostenpauschale von 25,00 € zusprechbar. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=08.05.2014&Aktenzeichen=4+U+61%2F13 |
| OLG Naumburg | 3 U 37/18 | 08.11.2018 | Neben den Mietwagenkosten wurden auch Abschlepp-, Reinigungs- und Probefahrtkosten zugesprochen. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Naumburg&Datum=08.11.2018&Aktenzeichen=3+U+37%2F18 |
| OLG Schleswig | 7 U 15/23 | 07.06.2023 | Ein vorgerichtliches Regulierungsschreiben mit konkreten Zahlbeträgen je Schadenposition kann als Schuldanerkenntnis zu werten sein — mittelbar relevant, wenn der Versicherer die Auslagenpauschale zunächst anerkennt und später kürzt. | https://dejure.org/2023,13934 |
| KG Berlin | 12 U 264/04 | 24.10.2005 | Berliner Verkehrssenate setzen die Pauschale auf 20 Euro fest. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=KG+Berlin&Datum=24.10.2005&Aktenzeichen=12+U+264%2F04 |
| KG Berlin | 22 U 224/06 | 10.09.2007 | Bestätigt die ständige 20-Euro-Linie. | Betrag nicht separat geprüft |
| OLG Frankfurt a. M. | 14 U 124/24 | 13.01.2025 | Weiter Transport zum Wohnort war ex ante wirtschaftlichste Lösung. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Frankfurt&Datum=13.01.2025&Aktenzeichen=14+U+124%2F24 |
| AG Rosenheim | 8 C 90/17 | 12.05.2017 | Mehrkosten des Abschleppens zur Heimatwerkstatt bei Vertrauensbeziehung erstattungsfähig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8+C+90%2F17 |
| LG Trier | 1 S 123/20 | 14.05.2021 | Transportkosten zur Heimatwerkstatt; Wechsel fiktiv/konkret zulässig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Trier&Datum=14.05.2021&Aktenzeichen=1+S+123%2F20 |
| BGH | VI ZR 363/11 | 05.02.2013 | Unterstellkosten erstattungsfähig, aber nicht teurer als eine gewerbliche Abstellmöglichkeit. | Standkosten über kanzlei-voigt.de |
| OLG Koblenz | 2 U 217/15 | 09.03.2016 | Rest-/Fahrzeugwert bildet Obergrenze für Standgeld. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Koblenz&Datum=09.03.2016&Aktenzeichen=2+U+217%2F15 |
| LG Hannover | 11 S 56/10 | 23.03.2011 | Versicherer trägt Abwicklungsrisiko bei Restwertverkaufs-Verzögerung. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Hannover&Datum=23.03.2011&Aktenzeichen=11+S+56%2F10 |
| LG Chemnitz | 3 S 1/18 | 25.04.2019 | Zurückbehaltungsrecht der Werkstatt; Obergrenze ist der Restwert. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Chemnitz&Datum=25.04.2019&Aktenzeichen=3+S+1%2F18 |
| AG Aue-Bad Schlema | 3 C 241/23 | 28.02.2024 | Restwertbörse holte erst nach 27 Tagen ab; Versicherer trägt volle Standgebühr. | Volltext über IWW |
| LG Koblenz | 14 O 169/24 | 04.05.2026 | E-/Hybridfahrzeuge: Quarantänestellplatz nur fünf Tage nötig, danach niedrigerer Satz. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Koblenz&Datum=04.05.2026&Aktenzeichen=14+O+169%2F24 |
| BGH | VI ZR 38/22 | 16.01.2024 | Werkstattrisiko auch bei unbezahlter Rechnung — trägt den Gedanken für diese Seite. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=16.01.2024&Aktenzeichen=VI+ZR+38%2F22 |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Auslagenpauschale nach einem Unfall?
Überwiegend 25 Euro, ohne dass Sie einzelne Kosten nachweisen müssen. Im Bezirk des Kammergerichts Berlin sprechen die Gerichte 20 Euro zu.
Wer zahlt Abschleppkosten und Standgeld?
Der Schädiger, soweit die Kosten tatsächlich angefallen sind. Verzögerungen bei der Abholung, die Sie nicht beeinflussen konnten, gehen zu seinen Lasten, nicht zu Ihren.
Wer zahlt An- und Abmeldung, wenn ich ein Ersatzfahrzeug kaufe?
Grundsätzlich der Schädiger als Teil der vollständigen Schadenswiederherstellung. Eine spezifische Gerichtsentscheidung dazu liegt hier nicht vor, der Grundsatz selbst ist unstrittig.
Muss ich für die Auslagenpauschale Belege sammeln?
Nein. Das ist gerade ihr Zweck: ein pauschalierter Ersatz ohne Einzelnachweis von Telefon-, Porto- und Fahrtkosten.
Wie lange muss die Versicherung Standgeld zahlen?
Bis zur tatsächlichen Abholung, solange Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Bei Elektrofahrzeugen nur begrenzte Zeit zum teureren Quarantänesatz.
Gibt es die verbreitete 30-Euro-Pauschale wirklich?
Eine dazu oft zitierte Entscheidung ist nicht auffindbar. Belegbar sind derzeit nur 25 Euro als Regelfall und 20 Euro im Berliner Kammergerichtsbezirk.
Quellen
- BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. VI ZR 37/11 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.05.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+37%2F11
- OLG Celle, Urteil vom 16.06.2021, Az. 14 U 152/20 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Celle&Datum=16.06.2021&Aktenzeichen=14+U+152%2F20
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2014, Az. 4 U 61/13 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=08.05.2014&Aktenzeichen=4+U+61%2F13
- OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2018, Az. 3 U 37/18 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Naumburg&Datum=08.11.2018&Aktenzeichen=3+U+37%2F18
- OLG Schleswig, Urteil vom 07.06.2023, Az. 7 U 15/23 — https://dejure.org/2023,13934
- KG Berlin, Urteil vom 24.10.2005, Az. 12 U 264/04 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=KG+Berlin&Datum=24.10.2005&Aktenzeichen=12+U+264%2F04
- KG Berlin, Urteil vom 10.09.2007, Az. 22 U 224/06 — Betrag nicht separat geprüft
- OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.01.2025, Az. 14 U 124/24 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Frankfurt&Datum=13.01.2025&Aktenzeichen=14+U+124%2F24
- AG Rosenheim, Urteil vom 12.05.2017, Az. 8 C 90/17 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8+C+90%2F17
- LG Trier, Urteil vom 14.05.2021, Az. 1 S 123/20 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Trier&Datum=14.05.2021&Aktenzeichen=1+S+123%2F20
- BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 363/11 — Standkosten über kanzlei-voigt.de
- OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2016, Az. 2 U 217/15 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Koblenz&Datum=09.03.2016&Aktenzeichen=2+U+217%2F15
- LG Hannover, Urteil vom 23.03.2011, Az. 11 S 56/10 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Hannover&Datum=23.03.2011&Aktenzeichen=11+S+56%2F10
- LG Chemnitz, Urteil vom 25.04.2019, Az. 3 S 1/18 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Chemnitz&Datum=25.04.2019&Aktenzeichen=3+S+1%2F18
- AG Aue-Bad Schlema, Urteil vom 28.02.2024, Az. 3 C 241/23 — Existenz dejure.org, Volltext über IWW — Volltext über IWW
- LG Koblenz, Urteil vom 04.05.2026, Az. 14 O 169/24 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Koblenz&Datum=04.05.2026&Aktenzeichen=14+O+169%2F24
- BGH, Urteil vom 16.01.2024, Az. VI ZR 38/22 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=16.01.2024&Aktenzeichen=VI+ZR+38%2F22