Vier Positionen, vier unterschiedliche Regeln. Die Auslagenpauschale steht Ihnen ohne Einzelnachweis zu — Gerichte sprechen überwiegend 25 Euro zu, im Bezirk des Kammergerichts Berlin 20 Euro. Abschleppkosten und Standgeld sind dagegen tatsächliche Fremdkosten und werden nur gegen Beleg erstattet; das Verzögerungsrisiko bei der Abholung trägt der Schädiger. Für An- und Abmeldekosten eines Ersatzfahrzeugs gilt der allgemeine Grundsatz vollständiger Schadenswiederherstellung, ohne dass dazu eine spezifische Gerichtsentscheidung vorliegt.

Auslagenpauschale, Abschleppkosten, Standgeld: Was Ihnen zusteht

Die Auslagenpauschale erstattet ohne Einzelnachweis unfallbedingte Nebenkosten; Abschleppkosten, Standgeld und An-/Abmeldekosten werden dagegen nur gegen Beleg ersetzt, solange Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben.

Gilt das für Sie? Vier Positionen, unterschiedliche Regeln

Anders als bei Reparaturkosten läuft die Unterscheidung hier nicht über „repariert oder fiktiv“, sondern über die Art der Position.

Auslagenpauschale

Sie steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren lassen, und ohne Einzelbelege — Besonderheit des Massengeschäfts Verkehrsunfall (BGH VI ZR 37/11, 08.05.2012).

Abschleppkosten, Standgeld, An- und Abmeldekosten

Das sind tatsächliche Fremdkosten Dritter. Eine fiktive Berechnung wie bei Reparaturkosten gibt es hier nicht: Sie belegen, was tatsächlich angefallen ist. Nicht einstehen müssen Sie für eine Verzögerung, die Sie nicht beeinflussen konnten — die Gerichte übertragen den Werkstattrisiko-Gedanken auf diese Positionen (vgl. BGH VI ZR 38/22, 16.01.2024; LG Hannover 11 S 56/10 zum Abwicklungsrisiko bei Standgeld).

Kaskofall

Fahren Sie über Ihre Kaskoversicherung ab, gelten die Bergungs- und Abschleppkosten-Regeln Ihrer AKB. Diese begrenzen die Erstattung häufig auf einen vertraglich genannten Betrag. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie sich auf die Haftpflichtgrundsätze dieser Seite verlassen.

Nach einem Unfall entstehen fast immer kleine Nebenkosten: Abschleppen, Abstellen bis zur Begutachtung oder Verwertung, Telefonate und Fahrten, bei einem Totalschaden zusätzlich die An- und Abmeldung des Ersatzfahrzeugs. Versicherer kürzen diese Positionen häufig als „zu hoch“ oder „nicht mehr zurechenbar“. Wie belastbar das ist, hängt von der jeweiligen Position ab.

Wie hoch ist die Auslagenpauschale, und muss ich Belege sammeln?

Nein. Das ist gerade ihr Zweck: ein pauschalierter Ersatz ohne Einzelnachweis von Telefon-, Porto- und Fahrtkosten. Nach überwiegender Rechtsprechung stehen Ihnen 25 Euro zu, im Bezirk des Kammergerichts Berlin sprechen die Gerichte 20 Euro zu.

Wer trägt das Risiko einer Verzögerung bei Abschleppen und Standgeld?

Der Schädiger, soweit die Kosten tatsächlich angefallen sind. Abschleppen in eine weiter entfernte Vertrauenswerkstatt ist nicht automatisch pflichtwidrig, solange ein Totalschaden ex ante nicht erkennbar war, eine langjährige Vertrauensbeziehung bestand und die Mehrkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Schadenhöhe stehen. Das OLG Frankfurt billigt einen weiten Transport zum Wohnort als ex ante wirtschaftlichste Lösung (14 U 124/24); das AG Rosenheim erkennt Mehrkosten bei hohen Reparaturkosten und langjähriger Vertrauensbeziehung an (8 C 90/17).

Ehrlich bleibt festzuhalten: Nicht jede Standzeit ist unbegrenzt erstattungsfähig. Mehrere Gerichte deckeln Standgeld auf eine vergleichbare gewerbliche Abstellmöglichkeit oder den Restwert; bei Elektrofahrzeugen gilt der teurere Quarantänesatz nur kurz.

Auch bekannt als

  • Auslagenpauschale
  • Kostenpauschale
  • Unkostenpauschale
  • allgemeine Schadenspauschale
  • Standgeld
  • Standkosten
  • Verwahrkosten
  • Unterstellkosten
  • Ab- und Ummeldekosten
  • Zulassungskosten Ersatzfahrzeug

Die Zahlen

WertBedeutungQuelleStand
25 EuroAuslagenpauschale, RegelfallOLG Celle 14 U 152/20; OLG Saarbrücken 4 U 61/13Belege 2014–2021, seit über zehn Jahren unverändert
20 EuroAuslagenpauschale im KG-Bezirk BerlinKG Berlin 12 U 264/04; KG 22 U 224/06seit 2005 unverändert
64 € / 16 € nettoStandkosten E-/Hybridfahrzeug: Quarantänestellplatz nur die ersten fünf Tage, danach niedrigerer SatzLG Koblenz 14 O 169/2404.05.2026
27 TageStandzeit voll zulasten des Versicherers, weil dessen Restwertbörse so lange brauchteAG Aue-Bad Schlema 3 C 241/2328.02.2024

Rechenbeispiel

Totalschaden, Abschleppung zur Vertrauenswerkstatt, Standzeit bis zur Restwertabholung
PositionBetrag
Abschleppkosten, netto — gefordert / gezahlt245,00 € / 245,00 €
Standgeld, 12 Tage à 15,00 € — gefordert / gezahlt180,00 € / 75,00 € (nur 5 Tage anerkannt)
Auslagenpauschale — gefordert / gezahlt25,00 € / 20,00 €
An- und Abmeldung Ersatzfahrzeug — gefordert / gezahlt55,00 € / 0,00 € (gestrichen)
Summe — gefordert / gezahlt505,00 € / 340,00 €

Ergebnis: 165,00 € Differenz. Die Versicherung hat drei von vier Positionen gekürzt oder gestrichen. Für das Standgeld kommt es darauf an, wer die Verzögerung bei der Abholung zu vertreten hat — nicht auf einen pauschalen Höchstsatz.

Was die Versicherung typischerweise schreibt

Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.

„Standkosten erstatten wir nur bis zum ersten Abholversuch unseres Aufkäufers. Was danach an Standgebühren anfällt, liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.“
„Sie hätten das Fahrzeug zu einem günstigeren Abstellplatz umsetzen lassen müssen.“
„Bei einem offensichtlichen Totalschaden war das Verbringen in die weiter entfernte Vertrauenswerkstatt nicht erforderlich.“
„Die allgemeine Kostenpauschale setzen wir mit 20,00 € an; ein höherer Satz ist nicht mehr zeitgemäß.“
„An- und Abmeldekosten für ein Ersatzfahrzeug sind Ihre eigene Angelegenheit und keine Unfallfolge.“

Was Sie darauf erwidern können

Wenn die Auslagenpauschale gekürzt wurde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Auslagenpauschale auf … Euro gekürzt. Nach überwiegender Rechtsprechung steht eine Pauschale von 25 Euro zu, ohne Einzelnachweis. Ich bitte um Nachzahlung der Differenz bis zum …

Wenn Standgeld oder Abschleppkosten gekürzt wurden

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Kürzung der Standkosten/Abschleppkosten in Höhe von … Euro: Auf den Abholzeitpunkt durch den von Ihnen benannten Aufkäufer hatte ich keinen Einfluss. Diese Verzögerung geht nach der Rechtsprechung zu Ihren Lasten. Die Standgebühren bis zur tatsächlichen Abholung am … sind daher vollständig zu erstatten. Ich bitte um Ausgleich bis zum …

Die Versicherung sagt, Sie hätten näher oder günstiger abschleppen lassen müssen — so prüfen Sie das

Abschleppen in eine weiter entfernte Vertrauenswerkstatt ist nicht automatisch pflichtwidrig:

  • War im Entscheidungszeitpunkt ex ante ein Totalschaden erkennbar — oder erst im Nachhinein?
  • Bestand eine langjährige Vertrauensbeziehung zur weiter entfernten Werkstatt?
  • Stehen die Mehrkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Schadenhöhe?
  • War der Transport ex ante die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, etwa weil ein Verbleib am Unfallort teurer gewesen wäre?

Das OLG Frankfurt billigt einen weiten Transport zum Wohnort als ex ante wirtschaftlichste Lösung (14 U 124/24); das AG Rosenheim erkennt Mehrkosten bei hohen Reparaturkosten und langjähriger Vertrauensbeziehung an (8 C 90/17).

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beanstanden, dass mein Fahrzeug in die … km entfernte Werkstatt … abgeschleppt wurde. Diese Werkstatt repariert meine Fahrzeuge seit … Jahren, ein Totalschaden war ex ante nicht erkennbar, und der Transport war wirtschaftlich vertretbar. Ich halte die Abschleppkosten für erstattungsfähig.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.

Was der Versicherer als Nächstes tut

  1. Er zahlt nach, wenn Sie die Verzögerung dokumentieren und nicht selbst zu vertreten haben.
  2. Er verlangt einen Nachweis des Abholzeitpunkts.
  3. Er beruft sich auf eine günstigere Abstellmöglichkeit. Dazu unten der eigene Abschnitt.
  4. Er bleibt bei der Kürzung, gerade bei der Auslagenpauschale, wo Beträge klein und selten gerichtlich geklärt sind.

Wo Sie diese Positionen finden: Die Auslagenpauschale steht nicht im Gutachten, sondern wird direkt gegenüber der Versicherung geltend gemacht. Abschleppkosten/Standgeld finden sich, wenn erfasst, unter „Nebenkosten“; sonst reichen Sie die Originalbelege direkt ein. Für An- und Abmeldung zählt die Rechnung der Zulassungsstelle.

Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet Verzugszinsen. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).

Rechtsprechung

Rechtsprechung: Auslagenpauschale, Abschleppkosten, Standgeld: Was Ihnen zusteht
GerichtAktenzeichenDatumKernaussageFundstelle
BGHVI ZR 37/1108.05.2012Pauschaler Auslagenersatz ohne Einzelnachweis, Besonderheit des Massengeschäfts Verkehrsunfall.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.05.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+37%2F11
OLG Celle14 U 152/2016.06.202125,00 € im OLG-Bezirk Celle üblich, keine Absenkung wegen gesunkener Kommunikationskosten.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Celle&Datum=16.06.2021&Aktenzeichen=14+U+152%2F20
OLG Saarbrücken4 U 61/1308.05.2014Unkostenpauschale von 25,00 € zusprechbar.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=08.05.2014&Aktenzeichen=4+U+61%2F13
OLG Naumburg3 U 37/1808.11.2018Neben den Mietwagenkosten wurden auch Abschlepp-, Reinigungs- und Probefahrtkosten zugesprochen.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Naumburg&Datum=08.11.2018&Aktenzeichen=3+U+37%2F18
OLG Schleswig7 U 15/2307.06.2023Ein vorgerichtliches Regulierungsschreiben mit konkreten Zahlbeträgen je Schadenposition kann als Schuldanerkenntnis zu werten sein — mittelbar relevant, wenn der Versicherer die Auslagenpauschale zunächst anerkennt und später kürzt.https://dejure.org/2023,13934
KG Berlin12 U 264/0424.10.2005Berliner Verkehrssenate setzen die Pauschale auf 20 Euro fest.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=KG+Berlin&Datum=24.10.2005&Aktenzeichen=12+U+264%2F04
KG Berlin22 U 224/0610.09.2007Bestätigt die ständige 20-Euro-Linie.Betrag nicht separat geprüft
OLG Frankfurt a. M.14 U 124/2413.01.2025Weiter Transport zum Wohnort war ex ante wirtschaftlichste Lösung.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Frankfurt&Datum=13.01.2025&Aktenzeichen=14+U+124%2F24
AG Rosenheim8 C 90/1712.05.2017Mehrkosten des Abschleppens zur Heimatwerkstatt bei Vertrauensbeziehung erstattungsfähig.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8+C+90%2F17
LG Trier1 S 123/2014.05.2021Transportkosten zur Heimatwerkstatt; Wechsel fiktiv/konkret zulässig.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Trier&Datum=14.05.2021&Aktenzeichen=1+S+123%2F20
BGHVI ZR 363/1105.02.2013Unterstellkosten erstattungsfähig, aber nicht teurer als eine gewerbliche Abstellmöglichkeit.Standkosten über kanzlei-voigt.de
OLG Koblenz2 U 217/1509.03.2016Rest-/Fahrzeugwert bildet Obergrenze für Standgeld.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Koblenz&Datum=09.03.2016&Aktenzeichen=2+U+217%2F15
LG Hannover11 S 56/1023.03.2011Versicherer trägt Abwicklungsrisiko bei Restwertverkaufs-Verzögerung.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Hannover&Datum=23.03.2011&Aktenzeichen=11+S+56%2F10
LG Chemnitz3 S 1/1825.04.2019Zurückbehaltungsrecht der Werkstatt; Obergrenze ist der Restwert.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Chemnitz&Datum=25.04.2019&Aktenzeichen=3+S+1%2F18
AG Aue-Bad Schlema3 C 241/2328.02.2024Restwertbörse holte erst nach 27 Tagen ab; Versicherer trägt volle Standgebühr.Volltext über IWW
LG Koblenz14 O 169/2404.05.2026E-/Hybridfahrzeuge: Quarantänestellplatz nur fünf Tage nötig, danach niedrigerer Satz.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Koblenz&Datum=04.05.2026&Aktenzeichen=14+O+169%2F24
BGHVI ZR 38/2216.01.2024Werkstattrisiko auch bei unbezahlter Rechnung — trägt den Gedanken für diese Seite.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=16.01.2024&Aktenzeichen=VI+ZR+38%2F22

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Auslagenpauschale nach einem Unfall?

Überwiegend 25 Euro, ohne dass Sie einzelne Kosten nachweisen müssen. Im Bezirk des Kammergerichts Berlin sprechen die Gerichte 20 Euro zu.

Wer zahlt Abschleppkosten und Standgeld?

Der Schädiger, soweit die Kosten tatsächlich angefallen sind. Verzögerungen bei der Abholung, die Sie nicht beeinflussen konnten, gehen zu seinen Lasten, nicht zu Ihren.

Wer zahlt An- und Abmeldung, wenn ich ein Ersatzfahrzeug kaufe?

Grundsätzlich der Schädiger als Teil der vollständigen Schadenswiederherstellung. Eine spezifische Gerichtsentscheidung dazu liegt hier nicht vor, der Grundsatz selbst ist unstrittig.

Muss ich für die Auslagenpauschale Belege sammeln?

Nein. Das ist gerade ihr Zweck: ein pauschalierter Ersatz ohne Einzelnachweis von Telefon-, Porto- und Fahrtkosten.

Wie lange muss die Versicherung Standgeld zahlen?

Bis zur tatsächlichen Abholung, solange Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Bei Elektrofahrzeugen nur begrenzte Zeit zum teureren Quarantänesatz.

Gibt es die verbreitete 30-Euro-Pauschale wirklich?

Eine dazu oft zitierte Entscheidung ist nicht auffindbar. Belegbar sind derzeit nur 25 Euro als Regelfall und 20 Euro im Berliner Kammergerichtsbezirk.

Quellen

Nächster Schritt

Schildern Sie Ihren Fall über das Formular oder rufen Sie an — beide Wege führen zum zuständigen Sachverständigenbüro. Schaden melden oder rufen Sie an: 02232 941994.

Zuletzt geprüft: 2026-08-29