Ratgeber: Antworten auf die häufigsten Kürzungen nach einem Unfall
Die dreizehn Ratgeberseiten sind nach dem Anlass gruppiert, aus dem heraus Sie meist suchen — etwa weil ein Kürzungsschreiben, eine Reparaturrechnung oder eine Ablehnung der Versicherung vor Ihnen liegt.
Kürzungen an der Reparaturrechnung
- Verbringungskosten — erstattungsfähig, wenn Ihr Fahrzeug für die Lackierung in einen anderen Betrieb muss und solche Kosten in Ihrer Region üblich sind.
- UPE-Aufschläge — erstattungsfähig, wenn Ihre Referenzwerkstatt sie tatsächlich berechnet und das Gutachten das für Ihre Region feststellt.
- Stundenverrechnungssätze und Werkstattverweis — ein Verweis auf eine freie Werkstatt ist nur zulässig, wenn diese technisch gleichwertig und für Sie mühelos erreichbar ist.
- Beilackierung — erstattungsfähig, wenn das Gutachten die technische Notwendigkeit der Farbtonangleichung am Nachbarteil konkret begründet.
- Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen — gehört zur fachgerechten Instandsetzung, wenn die Herstellervorgabe sie nach dem Reparatureingriff vorschreibt. Einzige Ausnahme im Ratgeber ohne eigene Gerichtsentscheidungen dazu — dazu gibt es bislang keine veröffentlichte Rechtsprechung.
Wertfragen beim Fahrzeug
- Merkantile Wertminderung — der Betrag, um den Ihr fachgerecht repariertes Fahrzeug trotz vollständiger Reparatur weniger wert ist.
- Totalschaden, Restwert und die 130-Prozent-Regel — was Sie bei wirtschaftlichem Totalschaden erhalten und wann die Versicherung auch eine teurere Reparatur zahlt.
- Wiederbeschaffungswert, Steuer und Vorschaden — wie der Marktpreis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ermittelt wird und wie viel Umsatzsteuer davon abgeht.
Ausfall und Ersatzmobilität
- Nutzungsausfallentschädigung — steht Ihnen zu, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, sofern kein zumutbarer Zweitwagen vorhanden ist.
- Mietwagen nach dem Unfall — Ersatz der erforderlichen Mietwagenkosten für die Ausfallzeit, und wann ein teurer Unfallersatztarif ausnahmsweise zulässig ist.
Nebenkosten
- Sachverständigenhonorar — zu erstatten, wenn es sich innerhalb der anerkannten Honorarkorridore bewegt oder die Erforderlichkeit einer bezahlten Rechnung indiziert.
- Auslagenpauschale, Abschleppkosten, Standgeld — die Pauschale gibt es ohne Einzelnachweis, Abschleppkosten und Standgeld nur gegen Beleg.
Personenschaden
- Schmerzensgeld und Personenschaden — nach einer Verletzung schulden Schädiger und Versicherer nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und mehr.