Nach einem Unfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle und die eigene Sicherheit, dokumentieren den Schaden mit Fotos und tauschen mit dem Unfallgegner Name, Anschrift und Versicherung aus. Bei Personenschaden oder ungeklärter Schuldfrage rufen Sie die Polizei. Danach beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen, bevor Sie reparieren lassen — er stellt den Schaden fest, den die gegnerische Versicherung später bezahlen soll. Erst danach folgen Reparatur oder Auszahlung und die Abrechnung.

Ablauf nach dem Unfall: Was jetzt zu tun ist

Unfallstelle sichern, Daten austauschen, bei Bedarf die Polizei rufen, eigenen Sachverständigen beauftragen und erst danach reparieren lassen oder abrechnen.

Die Reihenfolge schützt Sie: Wer zuerst repariert und erst danach einen Gutachter holt, riskiert, dass die Versicherung den ursprünglichen Schadensumfang bestreitet. Ein eigenes Gutachten dokumentiert unabhängig, was beschädigt ist und was eine fachgerechte Reparatur kostet. Die folgenden Abschnitte beantworten die Fragen, die in der Praxis an genau diesen Stationen auftreten.

Wie schnell muss ich den Unfall der Versicherung melden?

Für die Meldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung gibt es keine gesetzliche Frist — der Schädiger und dessen Versicherer haben mit Ihnen keinen Vertrag, aus dem sich eine Meldepflicht ergäbe. Melden Sie den Schaden trotzdem zeitnah: Erinnerungen verblassen, Spuren am Fahrzeug und am Unfallort verschwinden, und Ihr Anspruch ist ohnehin sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Nutzen Sie zusätzlich bei einer eigenen Kaskoregulierung die im Versicherungsvertrag festgelegte, meist kurze Meldefrist Ihres Versicherers.

Muss ich mit der gegnerischen Versicherung überhaupt telefonieren?

Nein. Es gibt keine Rechtspflicht dazu — und dafür lässt sich auch keine Gerichtsentscheidung finden, weil es schlicht keine Anspruchsgrundlage für eine solche Pflicht gibt. Wenn Sie mit der Versicherung sprechen, machen Sie am besten keine Angaben zur Schuldfrage oder zur eigenen Verletzung; überlassen Sie die Schadenshöhe Ihrem Sachverständigen. Ein Anruf beschleunigt in der Regel nichts, was ein schriftliches Anspruchsschreiben nicht auch leistet.

Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten bekomme?

Das hängt am Umfang des Schadens und an der Auftragslage des Büros. Ein sichtbarer Blechschaden ist oft binnen weniger Werktage begutachtet, technisch aufwendigere Fälle — etwa mit Assistenzsystem-Kalibrierung oder Hochvolt-Prüfung — dauern länger. Von der Erstellung Ihres Gutachtens zu unterscheiden ist die Prüffrist, die die gegnerische Versicherung sich für die Zahlung danach nimmt; dazu und zum Verzug siehe Ansprüche.

Muss ich mein Auto zum Gutachter bringen, oder kommt der zu mir?

Beides ist möglich. Je nach Schaden und Standort kommt der Sachverständige zu Ihnen — etwa in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause —, oder Sie bringen das Fahrzeug zu einem unserer Standorte. Welche Variante für Ihren Fall passt, klärt das zuständige Büro beim Rückruf nach Ihrer Schadenmeldung. Die vollständige Standortliste mit den jeweiligen Anschriften steht unter Standorte.

Kommt der Gutachter auch, wenn mein Auto nicht mehr fahrbereit ist?

Ja. Ein liegengebliebenes oder abgeschlepptes Fahrzeug begutachten wir dort, wo es sich befindet — am Unfallort, bei der Werkstatt oder auf dem Abstellplatz. Das ändert nichts an Ihrem Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Was mit den Abschlepp- und Standkosten passiert, erklärt Auslagenpauschale, Abschleppen, Standgeld.

Darf ich mein Auto reparieren lassen, bevor der Gutachter da war?

Rechtlich ist das nicht verboten, aber riskant. Ohne ein vorheriges Gutachten oder zumindest aussagekräftige Fotos vor der Reparatur fehlt der Nachweis, welcher Schaden tatsächlich vom Unfall stammt und wie umfangreich er war. Bei einem reparierten Fahrzeug mit Rechnung genügt zwar häufig die Rechnung selbst als Beleg der Schadenshöhe (BGH VI ZR 528/12) — bestreitet die Versicherung den Umfang aber, fehlt Ihnen ohne vorherige Begutachtung ein unabhängiger Beleg. Warten Sie deshalb, wo immer möglich, den Gutachtertermin ab.

Was mache ich, wenn die Polizei nicht am Unfallort war?

Dokumentieren Sie so viel wie möglich selbst: Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren und Straßenschildern, dazu Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners sowie Kontaktdaten möglicher Zeugen. Ihr Sachverständiger kann bei der Begutachtung technische Feststellungen zum Schadenhergang treffen, ersetzt aber keine polizeiliche Unfallaufnahme. Bei Streit über die Schuldfrage oder bei Personenschaden melden Sie den Unfall im Nachhinein bei der Polizei.

Brauche ich einen Anwalt, oder reicht der Gutachter?

Der Sachverständige klärt die technische Frage — was ist beschädigt, was kostet die Reparatur, wie hoch ist die Wertminderung. Der Anwalt klärt die rechtliche Durchsetzung gegenüber der Versicherung. Beides sind unterschiedliche Rollen, keine Alternativen zueinander. Bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten ist die Einschaltung eines Anwalts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel erforderlich und die Kosten sind erstattungsfähig — Details und die Ausnahme des „einfach gelagerten Falls“ unter Ansprüche.

Muss ich mein Auto nach der Reparatur der Versicherung vorführen?

Die Versicherung hat kein voraussetzungsloses Besichtigungsrecht. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden: Verweigern Sie eine Nachbesichtigung, obwohl der Versicherer begründete Zweifel an Ihrem Privatgutachten hat und die Besichtigung auf eigene Kosten anbietet, kann das im Streitfall zu Ihren Lasten gehen — bis hin zu Prozesskosten trotz gewonnener Klage (OLG Saarbrücken 4 W 9/18). Ohne einen solchen begründeten Anlass müssen Sie nicht vorführen. Ein pauschales „Sie müssen nie vorführen“ wäre ebenso falsch wie ein pauschales „Sie müssen immer vorführen“.

Kommt mein Unfall in eine Datei, die andere Versicherer sehen können?

Möglich, aber nicht automatisch. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) speichert Auffälligkeiten — etwa ungewöhnlich viele Schäden in kurzer Zeit oder besondere Schadenfolgen wie eine fiktive Abrechnung über ein Gutachten — und wird seit dem 01.10.2025 von der Besurance HIS GmbH, Wiesbaden betrieben (zuvor: informa HIS GmbH). Gemeldet werden nur Ihr Name, Ihre Anschrift sowie bei Fahrzeugen FIN und Kennzeichen, keine Gesundheitsdaten und keine Angaben zu Straftaten. Empfänger sind ausschließlich deutsche Versicherungsunternehmen, nie Händler oder Käufer.

Was Sie tun können: Sie haben nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH — sie zeigt, ob und was zu Ihnen gespeichert ist, von wem und warum. Ein HIS-Eintrag ist kein Betrugsvermerk und keine Vorentscheidung: Der Abruf ist ausdrücklich „nicht die alleinige Grundlage für eine Entscheidung im Einzelfall“, sondern nur ein Prüfhinweis. Die verfügbare Rechtsprechung dazu stammt noch aus der Zeit vor der DSGVO (Alt-BDSG) und bestätigt vor allem: Kennzeichen und FIN allein sind meist unproblematisch, aus der Meldung eines Totalschadens folgt kein Anerkenntnis (OLG Hamm I-11 U 126/17, OLG Hamm 6 U 42/18).

Die Zahlen

WertBedeutungQuelleStand
seit 01.10.2025Datum, seit dem die Besurance HIS GmbH das HIS betreibt, nicht mehr die informa HIS GmbHbesurance-his.de, informa-his.de28.08.2026
2 JahreSpeicherfrist für bloße HIS-Anfragen, danach taggenaue Löschungbesurance-his.de/dsgvo/artikel1428.08.2026
4 Jahre, verlängerbar auf maximal 10 JahreSpeicherfrist für HIS-Einmeldungen zu Personen und Fahrzeugenbesurance-his.de/dsgvo/artikel14; GDV Code of Conduct Art. 14 Abs. 728.08.2026
1 Monat, verlängerbar um 2 MonateFrist für die Beantwortung einer HIS-SelbstauskunftArt. 12 DSGVO28.08.2026
vier bis sechs WochenPrüffrist-Spanne, die mehrere Oberlandesgerichte der Haftpflichtversicherung für die Zahlung zubilligen — gesetzlich nicht festgelegt, Details und Streitstand unter Ansprücheeigene Auswertung mehrerer OLG-Entscheidungen28.08.2026

Was die Versicherung typischerweise schreibt

Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.

„Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug zur Nachbesichtigung bei unserem Prüfdienst vorzustellen.“
„Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir das polizeiliche Aktenzeichen bzw. die Ermittlungsakte.“
„Wir haben die Fahrzeugdaten zur Meldung an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) übermittelt.“
„Da es sich um einen einfach gelagerten Schadensfall handelt, sehen wir die Beauftragung eines Rechtsanwalts derzeit nicht als erforderlich an.“
„Bitte übersenden Sie uns eine Reparaturbestätigung, bevor wir den Restbetrag auszahlen.“

Was der Versicherer als Nächstes tut

  1. Er reguliert nach Vorlage des Gutachtens, meist innerhalb der ihm zugebilligten Prüffrist — Details unter Ansprüche.
  2. Er verlangt eine Nachbesichtigung, wenn er begründete Zweifel an Ihrem Gutachten hat. Bietet er sie auf eigene Kosten an, sollten Sie nicht ohne triftigen Grund ablehnen.
  3. Er meldet auffällige Fälle an das HIS, ohne dass Sie darüber immer vorab informiert werden müssen — insbesondere bei der Aufklärung von Widersprüchlichkeiten.
  4. Er kürzt einzelne Positionen, meist bei der Abrechnung des Gutachtens oder der Reparaturkosten. Was Sie dagegen tun können, steht auf den jeweiligen Ratgeberseiten.

Rechtsprechung

Rechtsprechung: Ablauf nach dem Unfall: Was jetzt zu tun ist
GerichtAktenzeichenDatumKernaussageFundstelle
OLG Saarbrücken4 W 9/1829.05.2018Verweigert der Geschädigte eine vom Versicherer auf eigene Kosten angebotene Nachbesichtigung trotz begründeter Zweifel am Privatgutachten grundlos, kann das im Kostenpunkt zu seinen Lasten gehen.https://dejure.org/2018,16395
BGHVI ZR 528/1215.10.2013Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage der Reparaturrechnung.https://www.bundesgerichtshof.de/
OLG HammI-11 U 126/1703.01.2018Eine HIS-Meldung dient der fahrzeugspezifischen, nicht der klägerspezifischen Aufklärung — keine Stigmatisierung des Geschädigten.https://dejure.org/2018,27255
OLG Hamm6 U 42/1829.11.2018Aus der HIS-Meldung eines Totalschadens folgt kein Anerkenntnis der Versicherung.https://dejure.org/2018,54266
AG Düsseldorf23 C 1351/1326.06.2013Kennzeichen und FIN allein sind keine Daten, deren HIS-Speicherung ein Löschungsanspruch verhindert — Entscheidung zum Alt-BDSG.https://dejure.org/2013,63382
AG Bonn109 C 52/1323.07.2013Löschungsklage gegen eine HIS-Meldung nach Totalschaden abgewiesen, wenn nur Kennzeichen und FIN gemeldet wurden — Alt-BDSG.https://dejure.org/2013,63381
BGHVI ZR 45/1929.10.2019Bei einem Unfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen liegt regelmäßig kein einfach gelagerter Fall vor; der Geschädigte ist zur eigenen Mühewaltung bei der Schadensabwicklung nicht verpflichtet.https://www.bundesgerichtshof.de/

Häufige Fragen

Muss ich den Unfall sofort der gegnerischen Versicherung melden?

Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Melden Sie trotzdem zeitnah, damit Beweise nicht verloren gehen. Bei eigener Kaskoregulierung gilt Ihre vertragliche Meldefrist.

Muss ich mit der gegnerischen Versicherung telefonieren?

Nein, dafür gibt es keine Rechtspflicht. Machen Sie am Telefon keine Angaben zur Schuldfrage oder zu Verletzungen.

Darf ich reparieren lassen, bevor der Gutachter da war?

Rechtlich nicht verboten, aber riskant: Ohne vorherige Begutachtung fehlt ein unabhängiger Beleg für den Schadensumfang, falls die Versicherung ihn später bestreitet.

Muss ich mein Fahrzeug nach der Reparatur vorführen?

Nur wenn die Versicherung begründete Zweifel an Ihrem Gutachten hat und die Nachbesichtigung auf eigene Kosten anbietet. Grundlos müssen Sie nicht vorführen (OLG Saarbrücken 4 W 9/18).

Kommt mein Unfall ins HIS?

Nur bei Auffälligkeiten, etwa ungewöhnlich vielen Schäden. Gespeichert werden Name, Anschrift, FIN und Kennzeichen, keine Gesundheitsdaten. Sie können bei der Besurance HIS GmbH eine kostenlose Selbstauskunft verlangen.

Brauche ich neben dem Gutachter noch einen Anwalt?

Bei einem gewöhnlichen Unfall mit zwei Beteiligten meist ja — der Bundesgerichtshof sieht das in der Regel nicht als einfach gelagerten Fall an (BGH VI ZR 45/19).

Quellen

Nächster Schritt

Schildern Sie Ihren Fall über das Formular oder rufen Sie an — beide Wege führen zum zuständigen Sachverständigenbüro. Schaden melden

Zuletzt geprüft: 2026-08-28