Wiederbeschaffungswert: Steuer, Vorschaden und Leasing verständlich erklärt
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf Ihrem regionalen Markt, und wie viel Umsatzsteuer davon abzuziehen ist, richtet sich nach der überwiegenden Handelsform dieses Fahrzeugtyps.
Gilt das für Sie? Die entscheidende Weiche
Bevor Sie weiterlesen: Für Ihre Lage kommt es darauf an, ob Sie bereits ein Ersatzfahrzeug gekauft haben oder auf Basis des Gutachtens abrechnen.
Sie haben bereits ein Ersatzfahrzeug gekauft und halten eine Rechnung
Dann können Sie den tatsächlich gezahlten Preis bis zur Höhe des im Gutachten festgestellten Brutto-Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert ersetzt verlangen — unabhängig davon, ob im Kaufpreis Regel-, Differenz- oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (BGH, Urteil vom 01.03.2005, VI ZR 91/04). Achtung: Diese Erstattungsgrenze liegt bei einem teureren Ersatzfahrzeug unter dem tatsächlichen Kaufpreis, nicht darüber.
Sie rechnen auf Basis des Gutachtens ab, ohne bereits gekauft zu haben
Dann muss ermittelt werden, wie Fahrzeuge Ihrer Art auf dem Gebrauchtwagenmarkt statistisch überwiegend gehandelt werden — regelbesteuert, differenzbesteuert oder privat und damit umsatzsteuerfrei (BGH, Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 225/05). Danach richtet sich der herauszurechnende Umsatzsteueranteil. Ein späterer Kauf zu anderem Steuersatz darf nicht mit dem fiktiven Wert vermischt werden.
Der Wiederbeschaffungswert ist die zentrale Rechengröße beim Totalschaden: Er bildet die Obergrenze für Ihre Entschädigung, abzüglich des Restwerts. Ob und wie viel Umsatzsteuer darin steckt, hängt nicht davon ab, wie Sie tatsächlich kaufen, sondern davon, wie Fahrzeuge dieses Typs überwiegend gehandelt werden. Fiktive und konkrete Abrechnung dürfen dabei nicht vermischt werden.
Warum zieht die Versicherung Mehrwertsteuer ab, und was heißt Differenzbesteuerung?
Bei vielen älteren oder günstigeren Gebrauchtwagen werden Fahrzeuge überwiegend privat oder differenzbesteuert gehandelt — der Händler versteuert dann nur seine Handelsspanne, nicht den vollen Preis.
Für Kaskoversicherte: In der Kaskoversicherung müssen Sie einen Vorschaden bei Vertragsschluss anzeigen. Verschweigen Sie ihn, kann der Versicherer die Leistung nach § 28 VVG kürzen oder verweigern — unabhängig davon, wie der Vorschaden in der Haftpflichtregulierung des Unfallgegners behandelt wird.
Mein Auto ist geleast — wer bekommt das Geld nach dem Unfall?
Grundsätzlich der Eigentümer, also die Leasinggesellschaft. Ihr Leasingvertrag regelt meist, ob und wie Sie zur Geltendmachung ermächtigt sind; eigene Ansprüche wie Nutzungsausfall bleiben unberührt.
Ehrlich bleibt festzuhalten: Für die Leasingfrage — wer bei einem geleasten Fahrzeug den Ersatzanspruch geltend macht — liegt im geprüften Material keine eigene Leasing-Entscheidung vor. Die herangezogene BGH-Entscheidung zur Sicherungsübereignung ist rechtlich vergleichbar, aber keine identische Konstellation.
Auch bekannt als
- Wiederbeschaffungswert
- WBW
- Wiederbeschaffungspreis
- Differenzbesteuerung
- Regelbesteuerung
- Vorschaden
- Altschaden
Die Zahlen
| Wert | Bedeutung | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| 19 Prozent | Gesetzlicher Regelsteuersatz, der bei einem Ersatzfahrzeug von einem regelbesteuernden Händler anfällt | § 12 Abs. 1, § 25a UStG | 28.08.2026 |
| 109.000 € brutto / 91.596,64 € netto | Beispielrechnung zu Wiederbeschaffungswert bei regelbesteuertem Fahrzeug — zeigt die rechnerische Differenz zwischen Brutto- und Nettowert bei 19 Prozent | IWW Unfallregulierung effektiv, Leserforum 08/2026 | 24.07.2026 |
| zehn Entscheidungen | Zahl der auf dieser Seite zitierten, gegen freie Datenbanken bestätigten Entscheidungen zur Abrechnungsmethodik und zum Vermischungsverbot bei Wiederbeschaffungswert und Umsatzsteuer — die zugrunde liegende Recherche zu dieser Position weist insgesamt elf bestätigte Entscheidungen aus | eigene Auswertung der recherchierten Rechtsprechung | 28.08.2026 |
| drei Jahre | Regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, gerechnet zum Jahresende | § 195, § 199 BGB | 28.08.2026 |
Zur Differenzbesteuerung laienverständlich: Bei vielen älteren oder günstigeren Gebrauchtwagen werden Fahrzeuge überwiegend privat oder differenzbesteuert gehandelt — der Händler versteuert dann nur seine Handelsspanne, nicht den vollen Preis. Der herauszurechnende Umsatzsteueranteil fällt dann deutlich niedriger aus als 19 Prozent. Eine feste Quote gibt es nicht.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert laut Gutachten, brutto | 109.000,00 € |
| Wiederbeschaffungswert, netto (19 % herausgerechnet) | 91.596,64 € |
| Restwert laut Gutachten | 55.000,00 € |
| Erstattungsgrenze (Brutto-WBW − Restwert) | 54.000,00 € |
| Tatsächlicher Kaufpreis Ersatzfahrzeug, brutto (inkl. 9.560,67 € ausgewiesener Umsatzsteuer) | 59.880,00 € |
Ergebnis: Erstattungsfähig ist nur 54.000,00 €. Obwohl das Ersatzfahrzeug 59.880 Euro gekostet hat, deckelt der Bundesgerichtshof die Erstattung bei konkreter Abrechnung auf den Brutto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (BGH, Urteil vom 01.03.2005, VI ZR 91/04). Die Differenz von 5.880 Euro trägt der Geschädigte selbst.
Was die Versicherung typischerweise schreibt
Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.
„Wir ziehen bei fiktiver Abrechnung pauschal 19 Prozent Umsatzsteuer vom Wiederbeschaffungswert ab.“
„Ihr Fahrzeug hatte einen nicht offengelegten Vorschaden, wir mindern die Entschädigung entsprechend.“
„Da das Fahrzeug geleast ist, zahlen wir die Entschädigung nur an die Leasinggesellschaft aus.“
„Eine Kombination aus fiktivem Wiederbeschaffungswert und der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer aus Ihrer Kaufrechnung ist ausgeschlossen.“
Was Sie darauf erwidern können
Wenn Sie bereits ein Ersatzfahrzeug gekauft haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Ersatzfahrzeug zum Preis von … Euro erworben, siehe beigefügte Rechnung vom … . Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ich den tatsächlich gezahlten Betrag bis zur Höhe des im Gutachten festgestellten Brutto-Wiederbeschaffungswerts von … Euro abzüglich des Restwerts von … Euro verlangen, unabhängig davon, ob im Kaufpreis Regel-, Differenz- oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (BGH, Urteil vom 01.03.2005, VI ZR 91/04).
Ich bitte um Ausgleich der Differenz zur bereits erhaltenen Zahlung bis zum …
Wenn Sie auf Gutachtenbasis abrechnen, ohne bereits gekauft zu haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben von dem im Gutachten festgestellten Brutto-Wiederbeschaffungswert pauschal 19 Prozent Umsatzsteuer abgezogen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei fiktiver Abrechnung zu ermitteln, wie Fahrzeuge dieser Art auf dem Gebrauchtwagenmarkt statistisch überwiegend gehandelt werden — regelbesteuert, differenzbesteuert oder privat und damit umsatzsteuerfrei (BGH, Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 225/05).
Ich bitte um Prüfung, welcher Umsatzsteueranteil für mein Fahrzeugmodell tatsächlich zutrifft, und um entsprechende Neuberechnung bis zum …
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.
Was der Versicherer als Nächstes tut
- Er zahlt nach, wenn Sie die überwiegende Handelsform für Ihr Fahrzeugmodell belegen.
- Er beauftragt ein eigenes Prüfgutachten zur Handelsform oder Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
- Er verweist bei geleasten Fahrzeugen an den Leasinggeber als wirtschaftlichen Eigentümer.
- Er bleibt bei einer Kürzung wegen eines nicht dokumentierten Vorschadens.
Wo das im Gutachten steht: Der Wiederbeschaffungswert steht meist unter der Überschrift „Wiederbeschaffungswert“ oder „Fahrzeugbewertung“, häufig mit einem Hinweis zur Umsatzsteuerart. Ist die Handelsform nicht ausdrücklich benannt, fordern Sie eine ergänzende Stellungnahme Ihres Sachverständigen an.
Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer darauf nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).
Rechtsprechung
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 91/04 | 01.03.2005 | Bei konkreter Abrechnung eines Ersatzfahrzeugs kann der Geschädigte den tatsächlichen Preis bis zur Höhe von Wiederbeschaffungswert (brutto) minus Restwert verlangen, unabhängig von der Steuerart des Kaufs. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=01.03.2005&Aktenzeichen=VI+ZR+91%2F04 |
| BGH | VI ZR 109/03 | 20.04.2004 | Grundsatzentscheidung: § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt auch beim wirtschaftlichen Totalschaden — Umsatzsteuer ist nur ersatzfähig, soweit sie tatsächlich angefallen ist. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.04.2004&Aktenzeichen=VI+ZR+109%2F03 |
| BGH | VI ZR 225/05 | 09.05.2006 | Zentrale Entscheidung zur Differenzbesteuerung. Bei fiktiver Abrechnung ist zu ermitteln, wie Fahrzeuge dieser Art statistisch überwiegend gehandelt werden — regelbesteuert, differenzbesteuert oder privat. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.05.2006&Aktenzeichen=VI+ZR+225%2F05 |
| BGH | VI ZR 245/07 | 25.11.2008 | Ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter muss nicht gezielt ein regelbesteuertes Ersatzfahrzeug suchen; kauft er differenzbesteuert, schuldet der Schädiger dennoch den Bruttobetrag (Beschluss). | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.11.2008&Aktenzeichen=VI+ZR+245%2F07 |
| BGH | VI ZR 146/16 | 24.01.2017 | Kernbeleg für das Vermischungsverbot. Der Geschädigte muss an der gewählten Abrechnungsart festhalten; eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist unzulässig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=24.01.2017&Aktenzeichen=VI+ZR+146%2F16 |
| BGH | VI ZR 40/18 | 02.10.2018 | Bestätigt das Vermischungsverbot: Bei fiktiver Abrechnung ist die bei einer tatsächlich durchgeführten Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht zusätzlich ersatzfähig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.10.2018&Aktenzeichen=VI+ZR+40%2F18 |
| BGH | VI ZR 7/21 | 05.04.2022 | Bestätigt das Vermischungsverbot, stellt aber klar: Ein Wechsel von fiktiver zu konkreter Abrechnung bleibt im Rahmen der Verjährung zulässig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.04.2022&Aktenzeichen=VI+ZR+7%2F21 |
| LG Trier | 1 S 123/20 | 14.05.2021 | Der Übergang von der fiktiven zur konkreten Abrechnung ist auch während eines laufenden Prozesses zulässig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Trier&Datum=14.05.2021&Aktenzeichen=1+S+123%2F20 |
| BGH | VI ZR 174/24 | 25.03.2025 | Restwertermittlung bei sicherungsübereignetem Fahrzeug: Der Schaden ist auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert begrenzt. Rechtlich naheliegend, aber nicht identisch mit einer Leasingkonstellation. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.03.2025&Aktenzeichen=VI+ZR+174%2F24 |
| BGH | VI ZR 654/15 | 13.09.2016 | Beim Umsatzsteuerabzug vom Bruttowiederbeschaffungswert kommt es auf die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer an (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.09.2016&Aktenzeichen=VI+ZR+654%2F15 |
| BGH | VI ZR 312/08 | 22.09.2009 | Gegenposition. Umsatzsteuer bei privater Ersatzbeschaffung ist nur zu erstatten, wenn sie tatsächlich angefallen und ausgewiesen ist. | https://dejure.org/2009,881 |
| BGH | VI ZR 9/17 | 23.05.2017 | Bei fiktiver Abrechnung eines Taxis sind Umrüstkosten in den Wiederbeschaffungswert einzubeziehen, wenn kein Markt für bereits umgerüstete Gebrauchtfahrzeuge besteht. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.05.2017&Aktenzeichen=VI+ZR+9%2F17 |
| BGH | VI ZR 271/19 | 29.09.2020 | Bei einem fabrikneuen Fahrzeug liegt die Wahl zwischen Abrechnung auf Neuwagenbasis und dem allgemeinen Wiederbeschaffungswert im tatrichterlichen Ermessen nach § 287 ZPO. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=29.09.2020&Aktenzeichen=VI+ZR+271%2F19 |
| BGH | VI ZR 110/08 | 09.06.2009 | Gegenposition. Abrechnung auf Neuwagenbasis kommt nur bei tatsächlichem Erwerb eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs in Betracht. | https://dejure.org/2009,117 |
| OLG Saarbrücken | 3 U 7/24 | 15.03.2024 | Eine bezahlte Rechnung indiziert die Erforderlichkeit der Kosten — außer der Geschädigte hat bekannte Vorschäden verschwiegen und dadurch die Unbrauchbarkeit des Gutachtens mitverschuldet. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=15.03.2024&Aktenzeichen=3+U+7%2F24 |
| OLG Köln | 6 U 31/23 | 27.10.2023 | Etwaige Großkundenrabatte beim Neuwagenkauf mindern den Wiederbeschaffungswert nicht ohne Weiteres. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+K%C3%B6ln&Datum=27.10.2023&Aktenzeichen=6+U+31%2F23 |
| OLG Stuttgart | 2 U 303/21 | 19.01.2023 | Kein automatischer Großkundenrabatt-Abzug bei fiktiver Totalschadenabrechnung; den Geschädigten trifft keine Marktforschungspflicht. | https://dejure.org/2023,1116 |
| OLG Hamm | 7 U 30/21 | 24.06.2022 | Fiktive Umrüstkosten für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug können in den Wiederbeschaffungswert einfließen. | https://dejure.org/2022,30827 |
| OLG Saarbrücken | 4 U 110/21 | 15.09.2022 | Liegen die Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand, geht das Integritätsinteresse des Geschädigten dem strengen Wirtschaftlichkeitsgebot vor. | https://dejure.org/2022,41175 |
| OLG Brandenburg | 12 U 11/19 | 22.08.2019 | Beim Leasingfahrzeug richtet sich die Umsatzsteuererstattung nach dem Vorsteuerabzugsrecht des Leasingnehmers. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Brandenburg&Datum=22.08.2019&Aktenzeichen=12+U+11%2F19 |
Häufige Fragen
Wie wird der Wiederbeschaffungswert meines Autos ermittelt?
Ihr Sachverständiger ermittelt den Preis für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem für Sie tatsächlich zugänglichen regionalen Gebrauchtwagenmarkt — nach Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand vor dem Unfall.
Warum zieht die Versicherung Mehrwertsteuer ab, und was heißt Differenzbesteuerung?
Bei fiktiver Abrechnung wird nur die Umsatzsteuer erstattet, die statistisch für Fahrzeuge Ihrer Art typisch ist. Differenzbesteuerung heißt: Der Händler versteuert nur seine Handelsspanne, nicht den vollen Preis.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer, wenn ich nicht reparieren lasse?
Nur den Anteil, der statistisch für Ihren Fahrzeugtyp typisch ist — nicht die vollen 19 Prozent, wenn solche Fahrzeuge überwiegend privat oder differenzbesteuert gehandelt werden.
Die Versicherung sagt, mein Auto hatte schon einen Vorschaden — bekomme ich jetzt gar nichts?
Nein. Ein offengelegter Vorschaden mindert den Wiederbeschaffungswert nur um seinen eigenen Anteil. Nur ein bewusst verschwiegener Vorschaden kann die Glaubwürdigkeit des gesamten Gutachtens gefährden.
Mein Auto ist geleast — wer bekommt das Geld nach dem Unfall?
Grundsätzlich der Eigentümer, also die Leasinggesellschaft. Ihr Leasingvertrag regelt meist, ob und wie Sie zur Geltendmachung ermächtigt sind; eigene Ansprüche wie Nutzungsausfall bleiben unberührt.
Was bedeutet das Vermischungsverbot bei der Schadensabrechnung?
Sie müssen sich für eine Abrechnungsart entscheiden und dabei bleiben. Einzelne günstige Elemente aus fiktiver und konkreter Abrechnung zu kombinieren, ist unzulässig. Ein späterer Wechsel bleibt im Rahmen der Verjährung möglich.
Quellen
- BGH, Urteil vom 01.03.2005, Az. VI ZR 91/04 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=01.03.2005&Aktenzeichen=VI+ZR+91%2F04
- BGH, Urteil vom 20.04.2004, Az. VI ZR 109/03 (BGHZ 158, 388) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.04.2004&Aktenzeichen=VI+ZR+109%2F03
- BGH, Urteil vom 09.05.2006, Az. VI ZR 225/05 (NJW 2006, 2181) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.05.2006&Aktenzeichen=VI+ZR+225%2F05
- BGH, Beschluss vom 25.11.2008, Az. VI ZR 245/07 (NJW-RR 2009, 319) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.11.2008&Aktenzeichen=VI+ZR+245%2F07
- BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16 (NJW 2017, 1664) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=24.01.2017&Aktenzeichen=VI+ZR+146%2F16
- BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az. VI ZR 40/18 (NJW 2019, 1145) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.10.2018&Aktenzeichen=VI+ZR+40%2F18
- BGH, Urteil vom 05.04.2022, Az. VI ZR 7/21 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.04.2022&Aktenzeichen=VI+ZR+7%2F21
- LG Trier, Urteil vom 14.05.2021, Az. 1 S 123/20 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Trier&Datum=14.05.2021&Aktenzeichen=1+S+123%2F20
- BGH, Urteil vom 25.03.2025, Az. VI ZR 174/24 (NJW 2025, 2465) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.03.2025&Aktenzeichen=VI+ZR+174%2F24
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2024, Az. 3 U 7/24 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=15.03.2024&Aktenzeichen=3+U+7%2F24
- BGH, Urteil vom 13.09.2016, Az. VI ZR 654/15 (NJW 2017, 1310) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.09.2016&Aktenzeichen=VI+ZR+654%2F15
- BGH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VI ZR 312/08 (NJW 2009, 3713) — https://dejure.org/2009,881
- BGH, Urteil vom 23.05.2017, Az. VI ZR 9/17 (NJW 2017, 2401) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.05.2017&Aktenzeichen=VI+ZR+9%2F17
- BGH, Urteil vom 29.09.2020, Az. VI ZR 271/19 (NJW 2020, 3591) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=29.09.2020&Aktenzeichen=VI+ZR+271%2F19
- BGH, Urteil vom 09.06.2009, Az. VI ZR 110/08 (BGHZ 181, 242; NJW 2009, 3022) — https://dejure.org/2009,117
- OLG Köln, Urteil vom 27.10.2023, Az. 6 U 31/23 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+K%C3%B6ln&Datum=27.10.2023&Aktenzeichen=6+U+31%2F23
- OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2023, Az. 2 U 303/21 — https://dejure.org/2023,1116
- OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2022, Az. 7 U 30/21 — https://dejure.org/2022,30827
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.09.2022, Az. 4 U 110/21 — https://dejure.org/2022,41175
- OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2019, Az. 12 U 11/19 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Brandenburg&Datum=22.08.2019&Aktenzeichen=12+U+11%2F19
- § 12, § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
- § 249, § 195, § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/