Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt — theoretisch darf sich jeder so nennen. Einen echten Qualitätsnachweis liefern nur drei Wege: die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK, eine Zertifizierung durch eine bei der DAkkS akkreditierte Stelle auf Grundlage der Norm DIN EN ISO/IEC 17024, oder die Mitgliedschaft in einem Fachverband mit eigener Aufnahmeprüfung. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten — einschließlich der Frage, wie unabhängig ein von einer Werkstatt empfohlener Gutachter wirklich ist.

Über uns: Woran Sie einen seriösen Kfz-Sachverständigen erkennen

Einen seriösen Kfz-Sachverständigen erkennen Sie an öffentlicher Bestellung, akkreditierter Zertifizierung oder geprüfter Verbandsmitgliedschaft — nicht am Wort „Sachverständiger“ allein.

„Sachverständiger“, „Gutachter“ und „Kfz-Gutachter“ sind rechtlich nicht geschützte Bezeichnungen; strafbar ist nur das unbefugte Führen der Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ (§ 132a StGB). Das bedeutet nicht, dass Qualität beliebig ist — es bedeutet, dass Sie selbst prüfen müssen, welchen Nachweis Ihr Gutachter tatsächlich hat. Die folgenden Abschnitte erklären die drei echten Nachweiswege und beantworten offen, wie es um unsere eigene Unabhängigkeit steht.

Woran erkenne ich einen seriösen Kfz-Sachverständigen?

Es gibt drei belastbare Wege, keine Berufszulassung im eigentlichen Sinn:

1. Öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) durch eine IHK. Freiwillig, auf Antrag, nach § 36 GewO. Voraussetzung sind unter anderem „erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse“, eine bestandene Sachkundeprüfung vor einem Fachgremium und die Vereidigung auf unabhängige, weisungsfreie und unparteiische Aufgabenerfüllung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet und wird im öffentlichen Verzeichnis der IHKs veröffentlicht. Das Kfz-Sachgebiet heißt „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“, Sachgebietsnummer 4850.

2. Zertifizierung auf Grundlage der Norm DIN EN ISO/IEC 17024, vergeben durch eine akkreditierte Stelle. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beaufsichtigt. Von 89 bundesweit für Personenzertifizierung akkreditierten Stellen führen genau drei ein eigenes Kfz-Sachverständigenprogramm: die IfS GmbH für Sachverständige (Köln), die ZAK-Zertifizierungsstelle für Fahrzeugsachverständige GmbH (Diez) und IQ-ZERT (Sankt Augustin). Eine echte Zertifizierung erkennen Sie am Wortlaut „Zertifizierte(r) Sachverständige(r) (IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, IfS GmbH“ oder der entsprechenden Formulierung der anderen beiden Stellen — nicht an einem Wortlaut, der die Normbezeichnung mit einer Präposition wie „nach“ oder „gemäß“ verbindet; genau das stuft der Zertifizierer selbst als unzulässige Werbeaussage ein. Wo unsere eigenen Sachverständigen eine solche Zertifizierung führen, weisen wir sie exakt im zulässigen Wortlaut aus, ohne eine solche Präposition und ohne personenbezogene Registernummer.

3. Mitgliedschaft in einem Fachverband mit eigener Aufnahmeprüfung, etwa dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) oder dem Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS). Beide verlangen mehrjährige freiberufliche Tätigkeit und einen externen Sachkundenachweis — sind selbst aber keine akkreditierte Zertifizierungsstelle und keine staatliche Zulassung. Nach eigener Berufsbild-Beschreibung verlangt der BVSK von seinen Mitgliedern zusätzlich, die Sachverständigentätigkeit hauptberuflich auszuüben und keiner Nebentätigkeit nachzugehen, die ihre Unabhängigkeit und Objektivität infrage stellt — eine Selbstverpflichtung des Verbands gegenüber den eigenen Mitgliedern, keine externe Prüfung und keine staatliche Aufsicht.

Die Gegenprobe, ohne Namensnennung: Es gibt auch Verbände, die jeden aufnehmen — „aus jeder Branche“, „ohne Seminar in drei Schritten“. Solche Mitgliedschaften sagen über die fachliche Qualifikation nichts aus. Genau das zeigt, warum die drei oben genannten Wege der Maßstab sind, nicht die bloße Mitgliedschaft in irgendeinem Verband.

Was ist der Unterschied zwischen einem freien Sachverständigen und DEKRA, TÜV oder GTÜ?

DEKRA, TÜV-Unternehmen, GTÜ und KÜS sind in erster Linie Überwachungsorganisationen: Sie führen im gesetzlichen Auftrag Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach Anlage VIIIb StVZO durch, teils auch als amtlich anerkannte Sachverständige oder Technische Prüfstellen nach dem Kfz-Sachverständigengesetz. Für diese hoheitlichen Aufgaben schreibt das Gesetz ausdrücklich Weisungsfreiheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Zahl und dem Ergebnis der Prüfungen vor (§ 6 Abs. 1 KfSachvG, Anlage VIIIb Nr. 6.1 StVZO).

Diese gesetzliche Weisungsfreiheit gilt aber nur für die hoheitliche Fahrzeugüberwachung — nicht für das privatwirtschaftliche Schadengutachten nach einem Unfall. Dort greifen die Normen nicht, weil es sich um ein normales zivilrechtliches Auftragsverhältnis handelt. Das ist keine Aussage gegen die Redlichkeit einzelner Häuser, sondern eine Aussage über die Reichweite der Gesetze.

Ein freier, unabhängiger Kfz-Sachverständiger — wie die Büros unseres Verbunds — arbeitet ausschließlich im zivilrechtlichen Auftragsverhältnis mit Ihnen als Geschädigtem, ohne eine gesetzlich zugewiesene hoheitliche Doppelrolle. Seine Unabhängigkeit für das Schadengutachten ergibt sich aus der Sachverständigenordnung der IHK, den Bedingungen einer akkreditierten Zertifizierungsstelle oder aus vertraglicher Selbstverpflichtung — je nachdem, welchen der drei oben genannten Nachweiswege er trägt.

Ist ein Gutachter, der von einer Werkstatt empfohlen wird, wirklich unabhängig?

Das ist die unbequemste Frage dieser Seite, und wir beantworten sie offen: Wenn eine Werkstatt einen Gutachter empfiehlt und beide finanziell voneinander abhängig sind — etwa durch feste Provisionen für jede Vermittlung —, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt. Der Gutachter könnte versucht sein, den Reparaturumfang so zu bemessen, wie es der empfehlenden Werkstatt nützt, statt so, wie es der Schadenwirklichkeit entspricht. Das gilt unabhängig davon, wie integer der einzelne Gutachter tatsächlich ist — die Struktur allein erzeugt den Anschein.

Und damit zu uns selbst: Unfall und jetzt? ist das Verbraucherportal eines Verbunds eigener Kfz-Sachverständigenbüros — wir sind also selbst Teil einer Unternehmensgruppe, keine Einzelpraxis ohne jede Verflechtung. Das sagen wir hier ausdrücklich, nicht nur im Impressum. Der entscheidende Unterschied zu dem oben beschriebenen Konfliktfall: Unsere Sachverständigen sind nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden und erhalten keine Provision für die Vermittlung von Reparaturaufträgen. Ihr Honorar richtet sich nach dem Gutachtenauftrag, nicht nach dem Reparaturvolumen, das aus dem Gutachten folgt. Sie wählen frei, wohin Sie reparieren lassen — wir schreiben Ihnen keine Werkstatt vor und benennen auch keine namentlich.

Vollständige Transparenz bedeutet auch: Prüfen Sie das selbst. Fragen Sie jeden Sachverständigen, den Sie beauftragen — auch einen unseren —, ob er an eine Werkstatt gebunden ist oder eine Vermittlungsprovision erhält. Genau diese Prüfbarkeit ist der Unterschied zwischen einem Vermittlerportal, das solche Fragen nicht beantworten kann, weil sein Geschäftsmodell auf der Vermittlung beruht, und einem Sachverständigenverbund, der offenlegt, wie er verflochten ist und wie nicht.

Die Zahlen

WertBedeutungQuelleStand
5 JahreGültigkeitsdauer der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHKDIHK-Muster-Sachverständigenordnung § 2 Abs. 4, Fassung 25.06.202525.06.2025
5 JahreGültigkeitsdauer der ISO/IEC-17024-Zertifizierung bei der IfS GmbHIfS-Zertifizierungsbedingungen12/2024
3 von 89Zahl der DAkkS-akkreditierten Personenzertifizierungsstellen bundesweit, die ein eigenes Kfz-Sachverständigenprogramm führen (IfS, ZAK-Zert, IQ-ZERT)dakks.de, durchgesehene Akkreditierungsurkunden28.08.2026
Juli 2026Datum, seit dem die neue Normfassung DIN EN ISO/IEC 17024:2026-07 gilt; die vorherige Fassung 2012-11 ist zurückgezogen, alle bestehenden Urkunden nennen aber noch 2012DIN Media28.08.2026

Häufige Fragen

Ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ gesetzlich geschützt?

Nein. Strafbar ist nur das unbefugte Führen der Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ (§ 132a StGB). „Sachverständiger“ und „Gutachter“ allein sind nicht geschützt.

Woran erkenne ich einen echten Qualitätsnachweis?

An öffentlicher Bestellung durch eine IHK, an einer ISO/IEC-17024-Zertifizierung durch IfS, ZAK-Zert oder IQ-ZERT, oder an geprüfter Mitgliedschaft in einem Fachverband.

Sind DEKRA, TÜV, GTÜ und KÜS unabhängiger als ein freier Sachverständiger?

Für die gesetzliche Hauptuntersuchung gilt für sie besondere Weisungsfreiheit. Für das privatwirtschaftliche Schadengutachten nach einem Unfall greifen diese gesetzlichen Vorgaben nicht — bei keiner Seite.

Ist ein von der Werkstatt empfohlener Gutachter unabhängig?

Nur, wenn keine finanzielle Verflechtung wie eine Vermittlungsprovision besteht. Fragen Sie das gezielt nach. Unsere Sachverständigen sind nicht an Werkstätten gebunden und erhalten keine Vermittlungsprovision.

Ist Unfall und jetzt? Teil einer Unternehmensgruppe?

Ja, offen benannt: ein Verbund eigener Kfz-Sachverständigenbüros mit zwölf Standorten. Details zu allen Büros stehen unter Standorte.

Quellen

  • IHK Aachen, Informationen zum Sachverständigenwesen, selbst gelesen — https://www.aachen.ihk.de/
  • IHK Frankfurt am Main, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden — https://www.frankfurt-main.ihk.de/
  • DIHK, Sachverständigenverzeichnis, FAQ — https://www.svv.ihk.de/
  • § 132a StGB, § 36 GewO, § 404 Abs. 3 ZPO — https://www.gesetze-im-internet.de/
  • DIHK-Muster-Sachverständigenordnung (MSVO), Fassung 25.06.2025, PDF — https://www.svv.ihk.de/
  • DAkkS-Akkreditierungsurkunden D-ZP-17588-01-00 (IfS), D-ZP-19510-01-00 (ZAK-Zert), D-ZP-18541-04-00 (IQ-ZERT) — https://www.dakks.de/
  • DIN Media, Normauskunft DIN EN ISO/IEC 17024 — https://www.dinmedia.de/
  • BVSK — Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., Seitenstand 16.03.2026 — https://www.bvsk.de/
  • BVSK-Honorarrechner, Abschnitt „Erläuterungen“ — Berufsbild-Beschreibung des BVSK zu hauptberuflicher Tätigkeit und Nebentätigkeitsverbot seiner Mitglieder, abgerufen 29.08.2026 — https://honorarrechner.bvsk.de/
  • VKS — Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. — VKS — Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V., kein Online-Fundort ausgewiesen
  • § 6 Abs. 1 KfSachvG, Anlage VIIIb StVZO, § 29 StVZO — https://www.gesetze-im-internet.de/
  • Selbstauskünfte DEKRA e.V., GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, KÜS e.V., jeweilige Impressen und Leistungsseiten, selbst gelesen 28.08.2026 — Selbstauskünfte der jeweiligen Organisationen, kein einzelner Online-Fundort ausgewiesen

Nächster Schritt

Schildern Sie Ihren Fall über das Formular oder rufen Sie an — beide Wege führen zum zuständigen Sachverständigenbüro. Schaden melden

Zuletzt geprüft: 2026-08-29