Sachverständigenhonorar: Was die Versicherung zahlen muss und wo Nachfragen berechtigt sind
Das Sachverständigenhonorar ist zu erstatten, wenn es sich innerhalb der anerkannten Honorarkorridore bewegt oder — bei einer bezahlten Rechnung — deren Erforderlichkeit indiziert.
Gilt das für Sie? Die entscheidende Weiche
Bei dieser Position kommt es weniger darauf an, ob Sie repariert haben, sondern darauf, ob Sie die Sachverständigenrechnung bereits bezahlt haben.
Sie haben die Rechnung bereits bezahlt
Eine vom Geschädigten tatsächlich bezahlte Rechnung indiziert die Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten (BGH VI ZR 225/13 vom 11.02.2014). Diese Indizwirkung entfällt, wenn Sie dem Sachverständigen bekannte Vorschäden verschwiegen und dadurch die Verwertbarkeit des Gutachtens mitverschuldet haben (OLG Saarbrücken 3 U 7/24 vom 15.03.2024).
Benutzen Sie in diesem Fall die Formulierungshilfe für die bezahlte Rechnung weiter unten.
Sie haben die Rechnung noch nicht bezahlt
Auch dann sind Sie nicht schutzlos: Die Grundsätze des Werkstattrisikos gelten sinngemäß auch für ein überhöhtes Sachverständigenhonorar. Sie tragen nicht das Risiko, dass der Gutachter zu viel berechnet hat (BGH VI ZR 280/22 vom 12.03.2024). Ausnahme: Klagt der Sachverständige aus abgetretenem Recht selbst gegen den Versicherer, kann er sich hierauf nicht berufen.
Kaskoversicherung: In der Kaskoversicherung gilt eine eigene Kostenregelung nach den Bedingungen Ihres Vertrags (AKB); viele Kaskoverträge erstatten Sachverständigenkosten nur eingeschränkt oder gar nicht, unabhängig von der hier beschriebenen Haftpflicht-Rechtsprechung.
Werkvertraglich darf der Sachverständige gegenüber Ihnen als Auftraggeber ein Honorar berechnen, das sich an der Schadenhöhe orientiert. Schadenrechtlich muss der Versicherer davon erstatten, was zur Wiederherstellung erforderlich war — beide Ebenen werden in Kürzungsschreiben gern vermischt. Ein pauschales Verweisen auf ein Versicherer-Honorartableau ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Ist es ein Interessenkonflikt, dass der Betreiber selbst Sachverständiger ist?
Hinweis in eigener Sache: Der Betreiber dieses Portals ist selbst als Kfz-Sachverständiger tätig; das hier beschriebene Honorar ist branchenüblich auch sein eigenes. Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage anhand veröffentlichter Rechtsprechung, nicht eine Bewertung eines konkreten eigenen Honorars.
Was ist der Honorarkorridor HB V, und warum berufen sich Versicherer darauf?
Der BVSK befragt seine Mitglieder in unregelmäßigen Abständen, zuletzt 2024 mit einer Teilnahmequote von 94 Prozent, danach welches Honorar sie für Gutachten in 18 Schadenstufen tatsächlich abrechnen. Aus den Antworten ergeben sich mehrere Honorarkorridore; im Korridor HB V liegen laut Verbandsangabe mindestens 55 Prozent der befragten Sachverständigen — er bildet also ab, was in der Berufsgruppe am häufigsten verlangt wird, nicht einen amtlich festgelegten Satz. Das Grundhonorar richtet sich dabei nach der Schadenhöhe (Reparaturkosten netto zuzüglich einer etwaigen merkantilen Wertminderung, im Totalschaden der Wiederbeschaffungswert brutto); die Nebenkosten wie Fahrtkosten, Fotos, Porto und Schreibkosten wurden 2020, 2022 und 2024 vom Verband vorgegeben, nicht gesondert erhoben.
Versicherer berufen sich auf diese Korridore, weil Gerichte eine Orientierung an einer anerkannten Honorarbefragung als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO grundsätzlich billigen — auch ohne eigene Verbandsmitgliedschaft des Sachverständigen. Denselben Maßstab wenden Gerichte im Übrigen bei bestrittenen Nebenkosten an, wenn sie sich an den JVEG-Sätzen orientieren (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15) — genau darauf stützt der BVSK seinen Verzicht auf eine eigene Nebenkostenerhebung. Eine Kürzung ist deshalb nicht automatisch berechtigt, nur weil ein Versicherer stattdessen sein eigenes Honorartableau heranzieht: Ein solches Tableau ist keine gerichtlich anerkannte Schätzgrundlage, sondern eine einseitige Vorgabe des Kostenträgers.
Ehrlich bleibt festzuhalten: Der Korridor stammt von einer Interessenvertretung der Sachverständigen, nicht von einer neutralen Stelle, und erfasst nur BVSK-Mitglieder. Er ist kein Tarif — Gerichte nutzen ihn als Schätzgrundlage, aber nicht ausnahmslos als einzig zulässige.
Wann muss der Sachverständige mich vor der Rechnung warnen?
Eine Aufklärungspflicht des Sachverständigen besteht erst bei objektiv deutlich über dem Ortsüblichen liegendem Honorar; im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren das rund 60 Prozent Überschreitung. Wo genau zwischen 20 und 60 Prozent Überschreitung die Grenze zur Aufklärungspflicht verläuft, ist nicht abschließend geklärt.
Ehrlich bleibt festzuhalten: Die Indizwirkung der bezahlten Rechnung ist kein Freibrief. Das OLG Saarbrücken hat sie eingeschränkt, wenn der Geschädigte selbst zur Unbrauchbarkeit des Gutachtens beigetragen hat.
Auch bekannt als
- Gutachterkosten
- Gutachterhonorar
- Sachverständigenkosten
- SV-Kosten
- Grundhonorar
- Nebenkosten des Gutachtens
Die Zahlen
| Wert | Bedeutung | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| 60 Prozent | Überschreitung des Ortsüblichen, die der Bundesgerichtshof im entschiedenen Fall als „deutlich“ genug für eine Aufklärungspflicht des Sachverständigen ansah | BGH VII ZR 95/16 | 01.06.2017 |
| Honorarkorridor HB V (mindestens 55 Prozent) | Bandbreite, in der laut BVSK-Honorarbefragung 2024 mindestens 55 Prozent der befragten Sachverständigen abrechnen — bei 94 Prozent Teilnahmequote unter den Verbandsmitgliedern | BVSK-Honorarbefragung 2024, honorarrechner.bvsk.de, Abschnitt „Erläuterungen“ | veröffentlicht 12.02.2025, abgerufen 29.08.2026 |
| 756 – 830 € | Grundhonorar im Korridor HB V bei einer Schadenhöhe (netto zuzüglich einer etwaigen merkantilen Wertminderung) von 5.000 € — ein nachrechenbares Beispiel, kein Pauschalwert für jeden Schadensfall | BVSK-Honorarbefragung 2024, honorarrechner.bvsk.de (dort nachrechenbar über jeden beliebigen Schadenbetrag) | veröffentlicht 12.02.2025, abgerufen 29.08.2026 |
| 0,70 € je km · 2,00 € je Foto (1. Satz) · 0,50 € je Foto (2. Satz) · 15,00 € Porto/Telefon pauschal · 1,80 € je Seite Schreibkosten · 0,50 € je Kopie | Nebenkostensätze der Honorarbefragung 2024. Diese Sätze wurden 2020, 2022 und 2024 vom BVSK vorgegeben, nicht bei den Mitgliedern erhoben | BVSK-Honorarbefragung 2024, honorarrechner.bvsk.de, Abschnitt „Erläuterungen“ | veröffentlicht 12.02.2025, abgerufen 29.08.2026 |
| keine feste Schwelle zwischen 20 und 60 Prozent | Wo genau zwischen 20 und 60 Prozent Überschreitung die Grenze zur Aufklärungspflicht verläuft, ist nicht abschließend geklärt | eigene Auswertung der Rechtsprechung | 28.08.2026 |
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundhonorar laut Rechnung | 650,00 € |
| Nebenkosten (Fotos, Fahrtkosten, Schreibkosten) | 180,00 € |
| Rechnungssumme | 830,00 € |
| Zahlung der Versicherung | 700,00 € |
Ergebnis: 130,00 € Differenz. Die Versicherung kürzt unter Verweis auf ihr eigenes Honorartableau, ohne eine konkrete Überhöhung darzulegen. Bewegt sich die Rechnung innerhalb der anerkannten Honorarkorridore, ist eine solche pauschale Kürzung angreifbar.
Was die Versicherung typischerweise schreibt
Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.
„Das berechnete Honorar überschreitet unser Honorartableau. Wir erstatten nur den dort ausgewiesenen Betrag.“
„Die Anzahl der Lichtbilder bzw. die Schreibkosten sind nicht erforderlich und werden nicht erstattet.“
„Ihr Sachverständiger hätte für dieses Gutachten nur wenige Stunden benötigt. Wir kürzen auf einen Zeitaufwand von drei Stunden.“
„Das Honorar ist objektiv überhöht. Der Sachverständige hätte Sie darüber aufklären müssen.“
Was Sie darauf erwidern können
Wenn Sie die Rechnung bereits bezahlt haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben das Sachverständigenhonorar in Höhe von … Euro gekürzt. Ich habe die Rechnung vom … vollständig beglichen; die Zahlung indiziert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erforderlichkeit der Kosten (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13). Ein eigenes Honorartableau Ihres Hauses ist kein Maßstab für die Erforderlichkeit. Ich bitte um Ausgleich des offenen Betrages bis zum …
Wenn Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Kürzung des Sachverständigenhonorars weise ich auf Folgendes hin: Die Grundsätze des Werkstattrisikos gelten sinngemäß auch für das Sachverständigenhonorar (BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22). Ich trage nicht das Risiko, dass der Gutachter zu viel berechnet hat. Ich halte den Rechnungsbetrag daher aufrecht und bitte um Ausgleich bis zum …
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.
Was der Versicherer als Nächstes tut
- Er zahlt nach. Häufig, wenn sich das Honorar nachweislich innerhalb einer anerkannten Honorarbefragung bewegt.
- Er fordert eine Aufschlüsselung der Nebenkosten. Lichtbildanzahl, Fahrtkosten und Schreibkosten liegen dabei im Ermessen des Sachverständigen, solange kein Missbrauch erkennbar ist.
- Er beruft sich auf ein schematisches Kürzungsprogramm. Kürzt ein Versicherer unabhängig vom Einzelfall stets dieselben Positionen, spricht das gegen eine fallbezogene Prüfung und schwächt seine Position im Streitfall.
- Er bleibt bei der Kürzung. Dann geht es meist um einen zwei- bis dreistelligen Betrag, den Sie mit einer schriftlichen Erwiderung geltend machen können.
Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer darauf nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).
Wo finden Sie das auf Ihrer Rechnung? Das Grundhonorar steht meist auf der ersten Seite der Sachverständigenrechnung, die Nebenkosten in einer eigenen Aufstellung darunter (Fotos, Fahrt, Schreibkosten, Kopien, gegebenenfalls Restwertermittlung). Fehlt eine Position, die Sie erwartet hätten, fragen Sie beim Sachverständigen nach, statt sie unwidersprochen als überhöht hinzunehmen.
Rechtsprechung
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 50/15 | 26.04.2016 | Die Orientierung an den JVEG-Sätzen bei bestrittenen Sachverständigen-Nebenkosten ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden — trägt die Systematik, warum der BVSK auf eine eigene Nebenkostenerhebung verzichtet. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=26.04.2016&Aktenzeichen=VI+ZR+50%2F15 |
| BGH | VI ZR 137/22 | 07.02.2023 | Eine Klausel, mit der der Honoraranspruch des Sachverständigen an Erfüllungs statt abgetreten wird, muss dem Transparenzgebot genügen; die wirtschaftlichen Folgen müssen für den Geschädigten erkennbar sein. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=07.02.2023&Aktenzeichen=VI+ZR+137%2F22 |
| BGH | VI ZR 348/21 | 23.04.2024 | Gegenposition. Corona-bedingte Desinfektions- und Schutzmaßnahmenkosten der Werkstatt sind nicht automatisch in voller Höhe zu ersetzen; erkennbar überhöhte Positionen müssen einer Plausibilitätskontrolle standhalten. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.04.2024&Aktenzeichen=VI+ZR+348%2F21 |
| BGH | VI ZR 324/21 | 13.12.2022 | Zur Erstattungsfähigkeit eines Corona-Desinfektionszuschlags des Sachverständigen als unmittelbarer Bestandteil der erforderlichen Begutachtungskosten. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.12.2022&Aktenzeichen=VI+ZR+324%2F21 |
| BGH | X ZR 122/05 | 04.04.2006 | Eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung für Routinegutachten überschreitet den Gestaltungsspielraum des Sachverständigen grundsätzlich nicht. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=04.04.2006&Aktenzeichen=X+ZR+122%2F05 |
| BGH | VI ZR 225/13 | 11.02.2014 | Indizwirkung der vom Geschädigten bezahlten Rechnung für die Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.02.2014&Aktenzeichen=VI+ZR+225%2F13 |
| BGH | VI ZR 357/13 | 22.07.2014 | Schätzung der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 ZPO, umfasst Grundhonorar und Nebenkosten. | https://verkehrslexikon.de/ |
| BGH | VII ZR 95/16 | 01.06.2017 | Aufklärungspflicht des Sachverständigen besteht erst bei objektiv deutlich über dem Ortsüblichen liegendem Honorar; im entschiedenen Fall rund 60 Prozent Überschreitung. | http://lorenz.userweb.mwn.de/ |
| BGH | VI ZR 280/22 | 12.03.2024 | Die Grundsätze des Werkstattrisikos gelten sinngemäß auch für überhöhte Sachverständigenhonorare; Ausnahme bei Klage des Sachverständigen aus abgetretenem Recht. Nebenkostenpauschalen neben dem Grundhonorar sind zulässig. | https://www.bundesgerichtshof.de |
| OLG Saarbrücken | 3 U 7/24 | 15.03.2024 | Einschränkung. Die Indizwirkung der bezahlten Rechnung entfällt, wenn der Geschädigte bekannte Vorschäden verschwiegen und dadurch die Unbrauchbarkeit des Gutachtens mitverschuldet hat. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=15.03.2024&Aktenzeichen=3+U+7%2F24 |
| LG Saarbrücken | 13 S 31/21 | 11.02.2022 | Das Grundhonorar bemisst sich nach der zutreffend ermittelten Schadenhöhe; fehlt eine Preisvereinbarung, ist die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB zu schätzen. | https://dejure.org/2022,2607 |
| LG Saarbrücken | 13 S 103/21 | 08.04.2022 | Gegen den Sachverständigen. Eine gesonderte Corona-Desinfektionspauschale wurde abgelehnt, weil sie bereits über die Gemeinkosten des Grundhonorars abgegolten sei. | https://dejure.org/2022,7901 |
| LG Memmingen | 13 S 691/21 | 25.05.2022 | Gegen den Geschädigten. Eine noch unbezahlte Werkstattrechnung hat keine Indizwirkung; nur die tatsächlich bezahlte Rechnung entfaltet die vom Bundesgerichtshof anerkannte Beweiswirkung. | https://dejure.org/2022,16347 |
| LG München I | 17 O 13997/19 | 30.09.2021 | Sachverständigenkosten sind erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 BGB. | https://dejure.org/2021,51523 |
| LG Coburg | 33 S 49/20 | 28.05.2021 | Prüfung, ob eine Abtretungsklausel für Honoraransprüche des Sachverständigen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Coburg&Datum=28.05.2021&Aktenzeichen=33+S+49%2F20 |
| AG Sondershausen | 1 C 196/14 | Beschluss vom 26.09.2014 | Eine Kürzung von Nebenkosten ohne Rechtsgrund ist unzulässig, wenn sich die Positionen innerhalb anerkannter Honorarkorridore bewegen. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Sondershausen&Datum=26.09.2014&Aktenzeichen=1+C+196%2F14 |
| LG Schweinfurt | 21 O 754/24 | 27.10.2025 | Die BVSK-Honorarbefragung 2024 ist als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO tauglich; Foto- und Schreibkosten sind nicht mit dem Grundhonorar abgegolten. | Kanzleibesprechung (gp-recht.de) |
| AG Bautzen | 23 C 134/24 | 03.07.2024 | Eine Gesamtschau aus BVSK-Honorarbefragung und einer Versicherer-Honorartabelle ist als Referenz nach § 287 ZPO zulässig. | Kanzleibesprechung (frings-hoehne.de) |
Häufige Fragen
Die Versicherung zahlt mein Sachverständigenhonorar nicht voll — was jetzt?
Prüfen Sie, ob Sie die Rechnung bereits bezahlt haben. Ist das der Fall, verweisen Sie auf die Indizwirkung der bezahlten Rechnung und setzen eine Zahlungsfrist für den offenen Betrag.
Warum kürzt die Versicherung Fotos, Fahrtkosten und Schreibkosten im Gutachten?
Häufig unter Verweis auf ein eigenes Honorartableau. Die Anzahl der Fotos und die Nebenkosten liegen jedoch im Ermessen des Sachverständigen, solange kein Missbrauch erkennbar ist.
Muss ich das Gutachterhonorar erst selbst bezahlen?
Nein, zwingend ist das nicht. Zahlen Sie aber, indiziert das die Erforderlichkeit der Kosten. Bei unbezahlter Rechnung greift stattdessen das dem Werkstattrisiko vergleichbare Prinzip.
Darf sich der Sachverständige an der BVSK-Honorarbefragung orientieren, ohne Mitglied zu sein?
Ja. Die Orientierung an einer anerkannten Honorarbefragung ist als Schätzgrundlage zulässig, unabhängig von einer eigenen Verbandsmitgliedschaft.
Wann muss der Sachverständige mich vor der Rechnung warnen?
Erst bei einer objektiv deutlichen Überschreitung des Ortsüblichen — im entschiedenen BGH-Fall lag sie bei rund 60 Prozent. Wo genau die Grenze verläuft, ist nicht abschließend geklärt.
Ist das Honorar auf dieser Seite dasselbe wie das des Betreibers?
Der Betreiber ist selbst Kfz-Sachverständiger. Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage, nicht eine Bewertung eines konkreten eigenen Honorars.
Quellen
- BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15 — JVEG-Orientierung bei bestrittenen Sachverständigen-Nebenkosten — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=26.04.2016&Aktenzeichen=VI+ZR+50%2F15
- BGH, Urteil vom 07.02.2023, Az. VI ZR 137/22 (NJW 2023, 1718) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=07.02.2023&Aktenzeichen=VI+ZR+137%2F22
- BGH, Urteil vom 23.04.2024, Az. VI ZR 348/21 (NJW 2024, 2324) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.04.2024&Aktenzeichen=VI+ZR+348%2F21
- BGH, Urteil vom 13.12.2022, Az. VI ZR 324/21 (NJW 2023, 1057) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.12.2022&Aktenzeichen=VI+ZR+324%2F21
- BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 122/05 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=04.04.2006&Aktenzeichen=X+ZR+122%2F05
- BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.02.2014&Aktenzeichen=VI+ZR+225%2F13
- BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13 — https://verkehrslexikon.de/
- BGH, Urteil vom 01.06.2017, Az. VII ZR 95/16 — http://lorenz.userweb.mwn.de/
- BGH, Pressemitteilung vom 12.03.2024 zum Urteil VI ZR 280/22 — https://www.bundesgerichtshof.de
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2024, Az. 3 U 7/24 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Saarbr%C3%BCcken&Datum=15.03.2024&Aktenzeichen=3+U+7%2F24
- LG Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022, Az. 13 S 31/21 — https://dejure.org/2022,2607
- LG Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2022, Az. 13 S 103/21 — https://dejure.org/2022,7901
- LG Memmingen, Urteil vom 25.05.2022, Az. 13 S 691/21 — https://dejure.org/2022,16347
- LG München I, Urteil vom 30.09.2021, Az. 17 O 13997/19 — https://dejure.org/2021,51523
- LG Coburg, Urteil vom 28.05.2021, Az. 33 S 49/20 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Coburg&Datum=28.05.2021&Aktenzeichen=33+S+49%2F20
- AG Sondershausen, Beschluss vom 26.09.2014, Az. 1 C 196/14 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Sondershausen&Datum=26.09.2014&Aktenzeichen=1+C+196%2F14
- LG Schweinfurt, Urteil vom 27.10.2025, Az. 21 O 754/24 — zitiert nach gp-recht.de (Kanzleibesprechung, nicht in Rechtsprechungsdatenbank gegengeprüft) — Kanzleibesprechung (gp-recht.de)
- AG Bautzen, Urteil vom 03.07.2024, Az. 23 C 134/24 — zitiert nach frings-hoehne.de (Kanzleibesprechung, nicht in Rechtsprechungsdatenbank gegengeprüft) — Kanzleibesprechung (frings-hoehne.de)
- BVSK-Honorarbefragung 2024 — Honorarkorridor HB V und Nebenkostensätze, frei zugänglich ohne Login, Abschnitt „Erläuterungen“, veröffentlicht 12.02.2025, abgerufen 29.08.2026 — https://honorarrechner.bvsk.de/